BEITRAGSORDNUNG DES WEIMARER ANWALTVEREIN E.V.
- Der Jahresbeitrag des Vereins für ordentliche Mitglieder und der vollberechtigten außerordentlichen Mitglieder beträgt € 75,00.
- Zusätzlich zu dem Jahresbeitrag des Vereins ist der jeweils an den Deutschen Anwaltverein und den zuständigen Landesverband abzuführende Beitrag in der jeweils von diesen festgesetzten Höhe zu zahlen (Anmerkung: zur Zeit € 127,37).
- Außerordentliche Mitglieder ohne Stimmrecht zahlen den halben Jahresbeitrag. Der Vorstand kann für sie eine andere Beitragsregelung treffen bzw. sie ganz beitragsfrei stellen.
- Junge neu zugelassene Kollegen sind in den ersten beiden Jahren nach ihrer Erstzulassung von dem Zusatzbeitrag an den Deutschen Anwaltverein befreit. Der Jahresbeitrag an den Verein ist auf 50,00 € pro Jahr reduziert. Eine vollständige Befreiung kann ihnen auf Antrag gewährt werden.
- Mitglieder nach Vollendung des 70. Lebensjahres können von der Beitragsleistung für den Verein befreit werden, wenn sie dem Verein vorher länger als 30 Jahre angehört haben.
- Im übrigen kann der Vorstand auf schriftlichen Antrag in besonderen Fällen den Beitrag für den Verein stunden, ermäßigen und in Ausnahmefällen erlassen.
- Der jeweils zu zahlende Gesamtbetrag ist jeweils bis zum 30. März jeden Jahres in einer Summe fällig und ohne weitere Aufforderung auf das Beitragskonto des Vereins bei der Sparkasse Weimar BLZ 820 510 00, Konto-Nr. 301 004 854 zu zahlen.
In Sonderfällen kann der Kasserwart auf schriftlichen Antrag die Zahlung in zwei gleichen Teilbeträgen zu Anfang eines jeden Halbjahres bewilligen. - Jedes Mitglied ist zur Vermeidung von Mahnungen gehalten, für den Jahresbeitrag beschränkte Bankeinzugsermächtigung zu erteilen.
(Stand 15.05.2019)