15.02.2011 Vortrag und Diskussion mit Thür. Justizstaatssekretär Prof. Dr. Dietmar Herz
Am 15.02.2011 hielt der Thüringer Justizstaatssekretär Herr Prof. Dr. Dittmar Herz vor dem Weimarer Anwaltsverein einen Vortrag über den Stand der Erarbeitung eines Thüringer Strafvollstreckungsgesetzes. Gegenstand war auch die derzeitige Situation im Strafvollzug im Freistaat Thüringen. Bei der Erarbeitung des Strafvollzugsgesetzes ist das Land Thüringen federführend neben anderen Bundesländern beteiligt, die ebenfalls ein vergleichbares Landesgesetz erlassen wollen. Die Kernaussagen des Vortragenden waren, dass Freiheitsentzug heißt, dass dem Häftling lediglich die Freiheit entzogen wird. Der Staat muss dafür sorgen, dass der Gefangene ansonsten durch den Freiheitsentzug unbeschadet bleibt. Der Strafvollzug soll die Voraussetzung für eine erfolgreiche Resozialisierung legen, was auch bedeutet, dass ein zu einer zeitlichen Freiheitsstrafe Verurteilter nicht nach dem Vollzug als sozial entwurzelt dastehen soll. Weiter erörtert wurden die Möglichkeiten und Chancen, aber Gefahren kurzer Freiheitsstrafen besonders bei Jugendlichen. Schließlich wurden auch die Herangehensweisen und daraus resultierenden Rückfallquoten als Ergebnis des jeweiligen Verzugs anderer europäischer Länder vom Vortragenden dargestellt und mit aktuellen Zahlen unterlegt. Die daran anschließende Diskussion war sehr lebhaft und themenmäßig weit gespannt, da in der Anwaltschaft teilweise sehr unterschiedliche Auffassungen zu diesem Themenkreis vorhanden waren und in ungezwungener Runde zur Diskussion gestellt wurden. Deutlich wurde, dass das Thema politisch mit sehr viel Fingerspitzengefühl zu behandeln ist in Zeiten knapper Haushaltskassen. Andererseits hat der Vortragende auch deutlich gemacht, dass Gefangene keine Lobby haben und sinnvolle Verbesserungen Langzeitwirkung haben. Im Anschluss wurde dann noch über die aktuelle Situation im nahen und mittleren Osten, insbesondere auf dem Hintergrund des dortigen Rechts- und Verwaltungssystems diskutiert. Prof. Herz berichtete hier von seiner langjährigen Tätigkeit im Rahmen von Projekten für internationale Organisationen in den entsprechenden Ländern und häufigen Aufenthalt vor Ort und konnte einen interessanten Einblick in die jeweiligen Verhältnisse geben, was insbesondere auf dem Hintergrund der aktuellen politischen Ereignisse in Ägypten eine eigene Dimension hatte, u. a. teilte er mit, dass er an einer demnächst erscheinenden Übersetzung des Handbuchs der Scharia ins Deutsche mitarbeitet, dann hoffentlich ebenfalls zu einer Versachlichung der Diskussion über den derzeitigen Status der Rechtssysteme in den Ländern von Pakistan bis Ägypten beitragen wird.
Wir danken auf diesem Wege Justizstaatssekretär Prof. Herz nochmals ausdrücklich für den sehr fundierten Vortrag und die anschließende anregende Diskussion sowie den Einblick in das Recht- und Verwaltungssystem der Länder im nahen und mittleren Osten, die derzeit im Brennpunkt stehen. Wir hoffen, Prof. Herz künftig in unserer Runde wieder begrüßen zu dürfen.