Veranstaltung am 08.04.2016 zum Zwangsvollstreckungsrecht

Thema: “Sinnvolle Auftragsgestaltung an den Gerichtsvollzieher“

Referent: Herr Obergerichtsvollzieher A. Zedel

Veranstaltungsort: Hotel Kaiserin Augusta, August-Baudert-Platz in Weimar

 

 

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

sehr geehrte Damen und Herren Fachangestellte in den Kanzleien,

der WeimarerAnwaltVerein veranstaltet am 08.04.2016 eine Fortbildung zum Zwangsvollstreckungsrecht. Anlass ist, dass ab dem 01.04.2016 die Verwendung bundeseinheitlicher Formulare für Zwangsvollstreckungsaufträge vorgeschrieben ist. Als Referenten haben wir einen Praktiker verpflichtet, nämlich Herrn Obergerichtsvollzieher Andreas Zedel, der ein erfahrener Referent ist und bereits seit 25 Jahren in Thüringen in der Zwangsvollstreckung tätig ist.

Die Veranstaltung beginnt am 08.04.2016 um 12:30 Uhr und soll 2 ½ bis 3 Stunden – je nach Diskussionsbedarf – dauern. Nach etwa einer Stunde wird eine Kaffeepause stattfinden.

Neben der Vorstellung der bundeseinheitlichen Formulare wird Herr Zedel auch Ausführungen zu einer möglichst sinnvollen Antragstellung machen. Dabei werden Vollstreckungskosten, Effizienz und mögliche Vollstreckungsdauer einbezogen und berücksichtigt.

Ihre Anmeldung wollen Sie uns bitte möglichst bis zum 30.03.2016 per Fax oder E-Mail zukommen lassen. Ein entsprechendes Anmeldeformular finden sie <link fileadmin mailatt _blank download teilnahmebestätigung>hier. Ansonsten können Sie sich auch unter der oben genannten Telefonnummer anmelden. Die Veranstaltung ist für Mitglieder des WeimarerAnwaltVereins und deren Kanzleiangestellte kostenlos. Für Nichtmitglieder bzw. deren Mitarbeiter wird ein Unkostenbeitrag von 30,00 € erhoben, der vorab auf das Konto des Vereins zu bezahlen ist.

 

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Martin Wiechers

Vereinsvorsitzender

(Kopie 1)

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